Allgemeine Geschäftsbedingungen Biotta AG
1. Gültigkeit
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Biotta AG und dem Käufer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Erteilung der Bestellung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn Sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, begründen weder diese allgemeinen Verkaufsbedingungen noch die unter deren Übernahme abgeschlossenen Geschäfte einen Distributionsvertrag oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis.
Wir sind jederzeit befugt, die allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Offerten und Bestellungen
Unsere schriftlichen Offerten sind gültig gemäss Angabe auf dem jeweiligen Dokument. Bestellungen sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Eine Erklärung des Käufers gilt nur dann als Annahme, wenn sie mit unserer Offerte uneingeschränkt übereinstimmt. Unser Stillschweigen auf ein Gegenangebot des Käufers gilt unter keinen Umständen als Annahmeerklärung.
Es gelten, wo nichts anderes vereinbart, die Incoterms 2010: DDP [Bestimmungsort] für Lieferungen innerhalb CH/FL resp. EXW [Abgangsort] für alle übrigen Länder.
Für CH/FL gelten, wo nichts anderes vereinbart, die folgenden Mindestbestellmengen:
Auftragswert von CHF 300.00.
1 Palettenlage je Artikel für in Flaschen abgefüllte Ware.
Auf Aufträge unter Mindest-Auftragswert wird ein Pauschalzuschlag von CHF 48.00 erhoben.
3. Preise
Unsere Preise und allfällige Nebenkosten richten sich nach dem im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten und verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer.
4. Liefertermin und Versand
Generell gilt für die Schweiz der aus der bestehenden Tourenplanung bekannte Wochentag als Liefertermin, sofern die Bestellung 48 Stunden vor Auslieferung bei uns eingegangen ist. Für den Export gelten individuelle Reaktionszeiten. Im Falle eines Lieferverzugs steht dem Käufer weder das Recht zu, auf die Leistung nachträglich zu verzichten, noch vom Vertrag zurückzutreten, noch Schadenersatz zu verlangen. Bezüglich Mindesthaltbarkeitsdatum unserer Produkte gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, das Prinzip FIFO (First In – First Out; bei jeder Lieferung wird diejenige Ware mit dem kürzesten Mindesthaltbarkeitsdatum ausgeliefert.)
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, fällt er ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, und wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6% zu verlangen. Sämtliche Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der Biotta AG.
6. Prüfung und Abnahme der Ware
Mit seiner Unterschrift auf unseren Versanddokumenten bestätigt der Käufer den Erhalt der Ware. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind uns sofort, spätestens aber innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware (bzw. seit Kenntnis bei versteckten Mängeln) schriftlich und detailliert zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.
7. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistungspflicht gilt bis zum Erreichen des auf unserem Produkt aufgeführten Mindesthaltbarkeitsdatums. Als Mängel gelten nur nachgewiesene Material- oder Herstellungsfehler der gelieferten Ware. Es ist Pflicht des Käufers, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehen Verwendungszweck zu überzeugen. Unsere Angaben stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn wir sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnen.
Bei Mängeln, die gemäss Ziffer 6 gemeldet wurden, erhält der Käufer gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleiche, mängelfreie Ware. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Käufers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verlust von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte, indirekte, mittelbare oder Folgeschäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers Dritte verletzt oder Sachen Dritter beschädigt oder Dritte anderweitig geschädigt und werden wir dafür in Anspruch genommen, steht uns ein Rückgriffsrecht auf den Käufer zu.
8. Warenrücknahme
Die Rücknahme mangelhafter oder falsch gelieferter Ware setzt neben einer Meldung gemäss Ziffer 6 voraus, dass die Ware vollständig und mit der Originalverpackung zu einem vorgängig gegenseitig vereinbarten Zeitpunkt retourniert wird. Lieferschein und evt. Rechnungskopie sind der Warenretoure beizulegen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Biotta AG in 8274 Tägerwilen. Biotta AG ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.